Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Nordrhein-Westfalen - Kurzinfo ESt 33/2014

Ertragsteuerliche Beurteilung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken in den Niederlanden

sog. Traktatländereien

Gehören zu einem grenznahen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer in einem der Vertragsstaaten ansässigen Person Grundstücke auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates (Belegenheitsstaat), so steht das Besteuerungsrecht hierfür nach Art. 4 DBA-NL grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Nach Art. 20 Abs. 2 DBA-NL sind diese Einkünfte – soweit sie auf das Traktatland entfallen – im Ansässigkeitsstaat steuerfrei zu stellen.

Zur Anwendung dieser Abkommensregelung wurde zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland eine Verständigungsvereinbarung (, EStG-Kartei NW DBA-Niederlande Nr. 9) getroffen, die die Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat betrifft.

Die Verständigungsvereinbarung regelt das Verfahren zur Einkünfteaufteilung wie folgt:

  • Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) wird der sich für den Gesamtbetrieb ergebende Gewinn nach dem Verhältnis der deutschen und niederländischen Flächen aufgeteilt.

  • Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG wird vorab ein Teil des festgestellten Gesamtgewinns (maximal 50 %) dem inländischen Hof zugerechnet und der restliche Gewinn ...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank