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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 3420/11

Gesetze: GewStG 2008 § 8 Nr. 1e

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Umsatzpacht

Leitsatz

1. Auch bei einer Pacht, die sich nach dem Umsatz des Pächters bemisst, sind die Pachtzinsen bei der Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewStG hinzuzurechnen.

2. Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsnorm bestehen keine Bedenken (so auch ).

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Fundstelle(n):
RAAAE-72429

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