Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 6 AZR 1067/12

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 14 Abs 1 TVöD, § 14 Abs 3 S 2 TVöD, § 17 Abs 4 S 1 TVöD, § 17 Abs 3 S 1 Buchst f TVöD, § 17 Abs 4 S 2 TVöD, § 17 Abs 4 S 4 TVöD, § 16 Abs 2 S 2 TVöD, § 16 Abs 2 S 3 TVöD, § 16 Abs 3 S 1 TVöD

Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

Leitsatz

1. Die vor einer Höhergruppierung zurückgelegten Zeiten werden auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe auch dann nicht angerechnet, wenn zuvor dieselbe Tätigkeit als höherwertige Tätigkeit iSv. § 14 TVöD-AT (juris: TVöD) vorübergehend verrichtet wurde.

2. Vor der Höhergruppierung geleistete Zulagen finden bei der Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT keine Berücksichtigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1716 Nr. 29
BB 2014 S. 2292 Nr. 38
DB 2014 S. 2236 Nr. 39
DB 2014 S. 7 Nr. 37
RAAAE-72468

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank