1. In Deutschland erzielte, aber von einem fremden Hoheitsträger (hier: Europäisches Patentamt) besteuerte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zählen nicht zur Bemessungsgrundlage des Elterngelds.
2. Die Zugehörigkeit zu einem umfassenden autonomen System sozialer Sicherheit eines anderen Hoheitsträgers rechtfertigt es, die von diesem Hoheitsträger gezahlten und von ihm besteuerten Bezüge von der Elterngeldbemessung auszunehmen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2014:200514UB10EG913R0
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 2031 Nr. 12 DB 2015 S. 8 Nr. 12 DStR 2014 S. 13 Nr. 39 CAAAE-72836