Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs - öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Erteilung eines Hausverbots durch den Grundsicherungsträger in Form eines Verwaltungsakts - ausdrückliche Sonderzuweisung an die Sozialgerichtsbarkeit - Herleitung des Klageanspruchs aus einem Rechtsverhältnis nach dem SGB 2
Leitsatz
Bei einem Rechtsstreit über ein Hausverbot ist der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit gegeben, wenn ein Rechtsverhältnis zwischen der Behörde, die das Hausverbot ausspricht, und dem Adressaten des Hausverbots besteht und für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist (Fortführung von = SozR 4-1500 § 51 Nr 6).