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BFH Beschluss v. - VIII B 75/13

Gesetze: AO § 233, AO § 233a Abs. 1, AO § 236 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Keine Verzinsung von Nachzahlungszinsen, die an den Steuerpflichtigen zu erstatten sind

Leitsatz

Die Rechtsfrage, ob Nachzahlungszinsen bei ihrer Rückerstattung wiederum nach § 233a AO oder § 236 AO zu verzinsen sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Weder § 233a AO noch § 236 AO begründen einen Anspruch auf Zinsen im Falle der Erstattung von Nachzahlungszinsen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1713 Nr. 11
VAAAE-72860

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