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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 2 V 676/14 EFG 2014 S. 1846 Nr. 21

Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung

Leitsatz

Die Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen auf elektronischem Weg ist verfassungsgemäß.

Bei Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen in elektronischer Form ist daher grundsätzlich die Festsetzung eines Verspätungszuschlages gerechtfertigt.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1846 Nr. 21
RAAAE-73158

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