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BGH Urteil v. - III ZR 195/84,

Leitsatz

Leitsatz:

Die Frage, ob die vom Betreiber eines Elektrizitätsnetzes in einem nach Vertragsschluss veröffentlichten Preisblatt festgelegten Netznutzungsentgelte der gerichtlichen Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegen, war auch vor der Entscheidung des , BGHZ 164, 336 - Stromnetznutzungsentgelt I) nicht als in einem solchen Maße zweifelhaft und ungeklärt anzusehen, dass einem Netzkunden die Erhebung einer Klage auf Rückzahlung des nicht geschuldeten Teils des Entgelts zur Hemmung der Verjährung unzumutbar war.

Fundstelle(n):
UAAAE-73400

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