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BGH Urteil v. - II ZR 170/13

Der Kläger beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 4. Juli 2001 als atypisch stiller Gesellschafter an der Beklagten mit einem Gesamtbetrag von 61.400 DM und einem Agio von 5 %, und zwar in der Beteiligungsvariante „Classic“ mit einer „Einmaleinlage“ von 35.000 DM und in der Variante „Sprint“, bei der die Einlage in Raten bezahlt wird, mit einem Betrag in Höhe von 26.400 DM.

Fundstelle(n):
NAAAE-73411

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