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BGH Urteil v. - II ZR 240/13

Gesetze: § 230 HGB

Beteiligung eines Kapitalanlegers an einer atypisch stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft: Schadensersatzanspruch des Anlegers nach außerordentlicher Kündigung; Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft bei vorvertraglichem Aufklärungsverschulden

Tatbestand

Der Kläger beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 22. September 2001 als atypisch stiller Gesellschafter an der Beklagten zu 1 mit einer „Einmaleinlage" von 95.000 DM zuzüglich 5.700 DM Agio.

Fundstelle(n):
RAAAE-73414

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