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BGH Urteil v. - II ZR 274/13

Die Klägerin beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 27. Dezember 2000 als atypische stille Gesellschafterin an der Beklagten mit einem Gesamtbetrag von 37.600 DM zuzüglich eines Agios von 6 % und zwar in der Beteiligungsvariante „Classic“ mit einer „Einmaleinlage“ von 6.300 DM, in der Variante „Plus“, bei der die Ausschüttungen aus der Einmalanlage „Classic“ wieder angelegt werden, ebenfalls mit 6.300 DM sowie in der Variante „Sprint“, bei der die Einlage in Raten bezahlt wird, mit einem Betrag in Höhe von 25.000 DM.

Fundstelle(n):
BAAAE-73415

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