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BGH Beschluss v. - VII ZR 144/13

Gesetze: § 26 Nr 8 ZPOEG, § 87c Abs 2 HGB, § 22 S 1 JVEG

Nichtzulassungsbeschwerde nach berufungsgerichtlicher Verurteilung zur Erteilung von Buchauszügen im Rahmen der Stufenklage des Handelsvertreters auf Provisionsabrechnung: Bemessung der Beschwer bei Hinzuziehung von Hilfspersonen

Leitsatz

Soweit der zur Erteilung eines Buchauszugs Verpflichtete für ohne weiteres selbst zu erbringende Eigenleistungen Hilfspersonen heranzieht, ist der anzusetzende Stundensatz auf den sich aus § 22 Satz 1 JVEG ergebenden Höchstsatz beschränkt (im Anschluss an , juris Rn. 6 ff.).

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 38
NJW-RR 2014 S. 1319 Nr. 21
WM 2014 S. 2142 Nr. 45
UAAAE-73465

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