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Umsatzsteuerbefreiung von ehrenamtlichen Tätigkeiten nach § 4 Nummer 26 UStG;
Informatorisches Gespräch am im BMF
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihre engagierte Mitwirkung bei dem o. g. Gespräch sowie Ihr gemeinsames Schreiben vom , in welchem Sie die inhaltlichen Eckpunkte des Gesprächs zusammenfassen und um Bestätigung Ihrer Ausführungen bitten.
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Ihren Ausführungen, auch soweit sie nicht Gegenstand der Besprechung waren, wie folgt Stellung:
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der daran anknüpfenden Ausführungen in dem werden Ihre Ausführungen hinsichtlich einer gesonderten Definition des Begriffs Ehrenamt geteilt. Denn nach den vom BFH aufgestellten Kriterien gehören zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten alle Tätigkeiten,
die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche genannt werden,
die man im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet oder
die vom materiellen Begriff der Ehrenamtlichkeit umfasst werden; dieser setzt das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und den Einsatz für eine ...