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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 1368/10

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 129

Erneute Änderung des Folgebescheides bei übersehenen Feststellungen des Grundlagenbescheides

Leitsatz

  1. Übersieht das Finanzamt bei einer Änderung des Folgebescheides einen ihm bereits bekannt gegebenen Grundlagenbescheid, sind die übersehenen Feststellungen durch erneute Änderung des Folgebescheides zu übernehmen.

  2. Dies gleiche gilt, wenn bei Erlass des Folgebescheides die rechtliche Bedeutung des Grundlagenbescheides verkannt und deshalb der Inhalt des Grundlagenbescheides nicht oder nur unvollständig übertragen wird.

  3. Fehler des Finanzamtes bei Erlass des Folgebescheides, die ihre Grundlage nicht im Grundlagenbescheid haben, liegen außerhalb des Änderungsrahmens des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAE-73718

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