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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3597/13

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte der GKV, die an einem Colonkarzinom erkrankt sind, welches derart fortgeschritten ist, dass nur noch palliative Behandlungen möglich sind, haben keinen Anspruch auf eine zusätzlich zu einer (von der Krankenkasse bezahlten) Chemotherapie durchgeführten (additiven) Behandlung mit niederfrequenter Hyperthermie (sog Elektrohyperthermie oder Onkothermie; Behandlungsjahre 2008 und 2009).

Fundstelle(n):
MAAAE-74337

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