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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 3853/13

Leitsatz

Leitsatz:

Die Regelungen im SGB VI über die Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind verfassungsgemäß ( BVerfGE 97,271); sie verstoßen auch nicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom .

Fundstelle(n):
NAAAE-74341

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