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BFH Beschluss v. - I B 129/13

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 6

Korrektur der Angabe des gesetzlichen Vertreters von juristischen Personen in der Klageschrift bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2727 Nr. 45
BFH/NV 2014 S. 1767 Nr. 11
AAAAE-74435

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