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BGH Urteil v. - I ZR 96/13

Gesetze: § 3 Abs 3 Anh 1 Nr 28 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 2 UWG

Wettbewerbswidrige Werbung eines Elektronik-Fachmarktes: Bewerbung von Preisnachlässen gegenüber Schulkindern - Zeugnisaktion

Leitsatz

Zeugnisaktion

1. Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

2. Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2433 Nr. 41
BB 2014 S. 898 Nr. 16
DB 2014 S. 12 Nr. 18
DB 2014 S. 2404 Nr. 42
DB 2014 S. 7 Nr. 41
NJW 2014 S. 3373 Nr. 46
wistra 2014 S. 4 Nr. 5
SAAAE-74695

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