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BGH Beschluss v. - XII ZB 155/13

Gesetze: § 113 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen: Pflicht des Verfahrensbevollmächtigten zur rechtzeitigen Stellung eines Fristverlängerungsantrages für eine Beschwerdebegründung beim zuständigen Beschwerdegericht

Leitsatz

Es gehört zu den Aufgaben des Verfahrensbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung innerhalb der laufenden Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 3159 Nr. 43
NJW 2014 S. 8 Nr. 40
WM 2015 S. 258 Nr. 5
ZAAAE-74726

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