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BGH Urteil v. - 5 StR 185/14

Gesetze: § 9 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 261 Abs 1 S 2 Nr 4 Buchst a StGB, § 261 Abs 9 S 2 StGB

Geldwäsche: Gewerbsmäßige Untreue als taugliche Vortat; Beteiligung an der Vortat bei Tatbegehung im Ausland

Fundstelle(n):
wistra 2015 S. 18 Nr. 1
DAAAE-74729

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