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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 314/13

Der Kläger begehrt noch die Feststellung, dass er an bestimmten Tagen des Jahres 2007 auf Grund seiner Synchronsprechertätigkeit für die beigeladenen Produktionsfirmen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlag.

Fundstelle(n):
DAAAE-74823

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