Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StPO § 48a

Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften

Sechster Abschnitt: Zeugen

§ 48a Besonders schutzbedürftige Zeugen; Beschleunigungsgebot

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank