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Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung; Übertragung eines Mitunternehmeranteils (Gegenstand einer Vermögensübertragung)
Bezug: (BStBl. 2010 I S. 227)
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchstabe a EStG ist die Übertragung eines Mitunternehmeranteilsan einer Personengesellschaft oder an einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, nur dann begünstigt, wenn die Gesellschaft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt. Als Personengesellschaften gelten auch Gemeinschaften, wenn die Beteiligten eine dem Gesellschafter einer Personengesellschaftwirtschaftlich vergleichbare Stellung haben, z. B. als Beteiligter einer Erbengemeinschaft oder Gütergemeinschaft ( BStBl 1984 II S. 751). Nach Tz. 8 des (BStBl 2010 I S. 227; Anhang 13 IV EStH 2010) kann die Begünstigung in Anspruch genommen werden
beider Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich Sonderbetriebsvermögen) auf einen oder mehrere Übernehmer,
bei der Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils (einschließlich der quotalen Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens) und
bei der entgeltlichen Aufnahme eines Übernehmers in ein bestehenden Einzelunternehmen.
Es ist die Frage gestellt worden, ob eine begünstigte Übertragung eines Teil s...