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BAG Urteil v. - 2 AZR 684/13

Gesetze: § 1 Abs 2 KSchG, § 79 Abs 1 BPersVG, § 79 Abs 4 BPersVG, § 626 Abs 1 BGB, § 180 S 1 BGB, § 180 S 2 BGB, § 177 Abs 1 BGB

Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des Arbeitnehmers liegender Kündigungsgrund - Vertretung ohne Vertretungsmacht

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2611 Nr. 43
DB 2014 S. 2600 Nr. 45
OAAAE-75087

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