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BAG Urteil v. - 2 AZR 75/13

Gesetze: § 331a S 2 ZPO, § 251a Abs 2 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 562 Abs 2 ZPO, § 138 Abs 3 ZPO, § 383 Abs 1 Nr 6 ZPO

Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung

Leitsatz

Ein Urteil nach Lage der Akten iSv. § 251a ZPO darf auch dann ergehen, wenn die frühere Verhandlung bei dem Landesarbeitsgericht vor der Zurückverweisung der Sache durch das Bundesarbeitsgericht stattgefunden hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 8 Nr. 43
NJW 2015 S. 365 Nr. 5
IAAAE-75089

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