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BGH Beschluss v. - II ZB 29/12

Gesetze: § 4 Abs 1 S 2 KapMuG vom , § 13 KapMuG vom , § 249 Abs 1 S 1 HGB, § 250 HGB, § 121e VAG, § 4 FinRVV, § 276 BGB

Kapitalanlagermusterverfahren wegen des Verstoßes eines Anbieters fondsgebundener Lebensversicherungen gegen das gesetzliche Gebot zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten durch eine fehlerhafte Bilanzierungspraxis: Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem - verdeckten - Darlehensvertrag mit einem verbundenen Unternehmen

Leitsatz

Für die Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem (verdeckten) Darlehensvertrag bei Lebensversicherungen kommt es darauf an, ob ein hinreichender Risikotransfer von dem Erstversicherer auf den Rückversicherer stattfindet. Dafür reicht es im Rahmen eines Summenexzedenten-Vertrags aus, dass aus der Sicht des Rückversicherers die tatsächliche Möglichkeit eines nachteiligen Verlaufs des Erstversicherungsverhältnisses besteht.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2497 Nr. 42
DB 2014 S. 7 Nr. 41
WM 2014 S. 1946 Nr. 41
ZIP 2014 S. 2074 Nr. 43
ZIP 2014 S. 80 Nr. 41
JAAAE-75093

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