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BGH Urteil v. - II ZR 243/13

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 38 BGB, § 39 Abs 2 BGB

Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer Kündigungsfristregelung in der Satzung; Bestimmung einer angemessenen Kündigungsfrist in Ansehung der grundgesetzlich geschützten individuellen Koalitionsfreiheit

Leitsatz

1. Eine Kündigungsfrist in der Satzung eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Arbeitgeberverbandes, die sechs Monate überschreitet, ist auch unter Berücksichtigung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten berechtigten Belange des Verbandes regelmäßig nicht mit der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten individuellen Koalitionsfreiheit seiner Mitglieder vereinbar.

2. Überschreitet die in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bestimmte Kündigungsfrist die im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG zulässige Dauer, bleibt die Regelung in dem mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbaren Umfang aufrechterhalten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2547 Nr. 42
DB 2014 S. 2341 Nr. 41
DNotZ 2014 S. 942 Nr. 12
NJW 2014 S. 3239 Nr. 44
NJW 2014 S. 8 Nr. 43
WM 2014 S. 1960 Nr. 41
ZIP 2014 S. 2025 Nr. 42
ZIP 2014 S. 79 Nr. 41
DAAAE-75095

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