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BGH Urteil v. - II ZR 411/13

Die Klägerin beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 14. März 2001 als atypisch stille Gesellschafterin an der Beklagten im Rahmen der Beteiligungsprogramme "Classic" und "Plus" mit Beteiligungssummen von je 15.000 DM zuzüglich Agio sowie an dem Beteiligungsprogramm "Sprint" mit einer Beteiligungssumme in Höhe von 36.000 DM nebst Agio bei einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 200 DM.

Fundstelle(n):
WAAAE-75109

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