Gesetze: § 95 S 1 SGB 12, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 1 SGB 2 vom , § 7 Abs 4 S 1 SGB 2 vom , § 7 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 2, § 13 Abs 1 S 2 SGB 12 vom , § 13 Abs 2 SGB 12, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG
(Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Grundsicherungsträger im Wege der Prozessstandschaft - notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 - Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Einrichtungsbegriff)
Leitsatz
Der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung schließt seit dem Leistungen nach dem SGB 2 aus, wenn der Träger der Einrichtung nach Maßgabe seines Konzepts die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und die Integration des Hilfebedürftigen übernimmt.