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BSG Urteil v. - B 3 KR 8/13 R

Gesetze: SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 (F: 2007-03-26); SGB V § 33 Abs. 8; SGB V § 34 Abs. 4; SGB V § 61 S. 1; SGB V § 62; SGB IX § 31 Abs. 1 Nr. 3; KVHilfsmV

Leitsatz

Leitsatz:

1. Gehörlose Versicherte haben regelmäßig gegen ihre Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit einem ihren Bedürfnissen angepassten Rauchwarnmeldesystem.

2. Unabhängig von der Zahl der in der Wohnung anzubringenden Rauchwarnmelder hat ein Versicherter die bei Hilfsmitteln anfallende Zuzahlung nur einmal zu entrichten.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 10 Nr. 43
QAAAE-75124

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