Gesetze: § 2 Abs 3 Alt 1 SGB 9, § 68 Abs 2 S 1 SGB 9, § 69 SGB 9, § 73 Abs 1 SGB 9, § 114 Abs 1 S 2 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG, § 9 Abs 5 S 3 LbV HA 2010, Art 12 Abs 1 GG, Art 27 Abs 1 S 2 Buchst a UNBehRÜbk, Art 27 Abs 1 S 2 Buchst e UNBehRÜbk, Art 21 EUGrdRCh, Art 26 EUGrdRCh
Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen - Erlangung eines konkreten Arbeitsplatzes - Innehaben eines geeigneten Arbeitsplatzes - Zugang zum Beamtenverhältnis - Berufsfreiheit - Europarecht - Völkerrecht - Diskriminierungsverbot - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensrüge - Aussetzung des Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit - Darlegungsanforderungen
Leitsatz
Dem Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes steht nicht entgegen, dass ein Antragsteller einen geeigneten Arbeitsplatz innehat.