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BVerwG Urteil v. - 9 C 7/12

Gesetze: § 156 Abs 1 S 1 ZVG, § 13 Abs 1 ZVG, § 10 Abs 1 GrStG, § 33 AO 1977, § 34 Abs 1 AO 1977, § 34 Abs 3 AO 1977, § 38 AO 1977, § 3 Abs 1 Nr 5 ZwVwV

Zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Abgrenzung von Rückständen und laufenden Beträgen öffentlicher Lasten i.S.v. § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG

Leitsatz

Nach § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG kommt es für die Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen auf die Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks an. Eine öffentliche Last, die in diesem Zeitpunkt Rückstand ist, bleibt dies auch dann, wenn sie nach den abgaberechtlichen Vorschriften gegenüber einem neuen Eigentümer des Grundstücks später wiederum fällig gestellt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 144 Nr. 1
KAAAE-75165

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