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BVerwG Urteil v. - 4 CN 4/13

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 18 Buchst b BauGB, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 25 BauGB, § 1 BWaldG, §§ 11ff BWaldG, §§ 10 bis 12 WaldG BY 2005

Die Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald" findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB keine Rechtsgrundlage

Leitsatz

1. Die Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald" findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB keine Rechtsgrundlage.

2. Auf Flächen für die Landwirtschaft oder Wald nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB können wegen der Sperrwirkung des § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB keine landschaftspflegerischen Maßnahmen festgesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAE-75176

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