Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen Ratingen und Velbert; Verfahrensfehler; Prüftiefe der UVP-Vorprüfung; Entbehrlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung
Leitsatz
Im Rahmen der Vorprüfung nach dem UVPG bedarf es einer Gewichtung der abwägungserheblichen Umweltbelange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien. Steht danach bereits im Zeitpunkt der Vorprüfung fest, dass ein abwägungserheblicher Umweltbelang keinen Einfluss auf das Ergebnis der Planfeststellung haben kann, bedarf es nicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.