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BVerwG Beschluss v. - 9 B 23/14

Gesetze: § 16 GewStG, § 11 GewStG, § 18 Abs 1 Nr 1 AO, § 22 Abs 1 AO, § 182 Abs 1 S 1 AO, § 184 Abs 1 S 4 AO

Zuständigkeit des Finanzamts für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer

Leitsatz

Für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens ist das Finanzamt und nicht die Gemeinde zuständig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1871 Nr. 11
GmbH-StB 2015 S. 63 Nr. 3
HFR 2014 S. 1117 Nr. 12
TAAAE-75230

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