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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 1431/14

Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für eine Zahnbehandlung (im hier anhängigen Rechtsstreit für die Versorgung mit Implantaten) in Höhe von 771,21 EUR laut zahnärztlicher Privatrechnung vom 7.10.2011.

Fundstelle(n):
LAAAE-77233

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