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BFH Urteil v. - VI R 76/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts

Leitsatz

1. Bei einem erwachsenen, wirtschaftlich selbständigen Kind kann regelmäßig vermutet werde, dass es nicht als Gast in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist, sondern jedenfalls dann, wenn es dort lediglich unterbrochen durch Arbeits- und Urlaubsaufenthalte gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil wohnt, auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt und deshalb einen eigenen Hausstand im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts unterhält.
2. Der Übernahme einer besonderen finanziellen Verantwortung für den (gemeinsamen) Hausstand durch die gleichmäßige Beteiligung an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten durch den Steuerpflichtigen bedarf es nicht.

Fundstelle(n):
HFR 2015 S. 22 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2014 S. 3380
StBW 2014 S. 895 Nr. 14
JAAAE-77319

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