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Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV); Gegenseitigkeit (§ 18 Abs. 9 Satz 4 UStG)
Mit BStBl 2013 I S. 1018, zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.
Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Die Änderungen beruhen auf der Feststellung, dass die Gegenseitigkeit zu Neuseeland seit dem gegeben ist, der Auflösung der Niederländischen Antillen zum sowie der zeitgleichen Anerkennung der Inseln Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil der Insel Saint Martin) als autonome Länder innerhalb des Königreichs der Niederlande. Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darüber hinaus im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2014 I S. 1322, geändert worden ist, in Abschnitt 18.11 Abs. 4 Satz 3 d...BStBl 2013 I S. 1018BStBl 2014 I S. 1369