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BAG Urteil v. - 7 AZR 276/12

Gesetze: § 73 Nr 2 PersVG NW 1974 vom , § 74 Abs 3 PersVG NW 1974 vom , § 26 BeamtStG, § 27 Abs 1 BeamtStG

Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt war, im Hinblick auf eine begrenzte Dienstfähigkeit des Klägers dessen Arbeitszeit als Dienstordnungsangestellter auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit herabzusetzen mit der daraus hergeleiteten Folge, dass sich die Bezüge des Klägers verringerten.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2868 Nr. 47
DB 2014 S. 2897 Nr. 50
ZAAAE-77613

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