Eigenantrag des Schuldners auf Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiungsantrag nach altem Recht: Sperrfrist für einen neuen Antrag bei Eingreifen der Rücknahmefiktion wegen Nichterfüllung einer insolvenzgerichtlichen Nachbesserungsaufforderung
Leitsatz
Gilt ein Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und auf Restschuldbefreiung wegen Nichterfüllung einer zulässigen Auflage als zurückgenommen, kann ein neuer Antrag erst nach Ablauf von drei Jahren gestellt werden.
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Fundstelle(n): DB 2014 S. 7 Nr. 43 NJW 2014 S. 6 Nr. 44 NJW-RR 2015 S. 108 Nr. 2 WM 2014 S. 2055 Nr. 43 GAAAE-77667