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BGH Urteil v. - III ZR 440/13

Gesetze: § 346 BGB, § 357 BGB, § 652 BGB, § 5a VVG vom , § 10 VAG vom

Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall: Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters nach Widerruf einer Vergütungsvereinbarung durch den Kunden

Leitsatz

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung restlicher Vergütung für die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei der A.         Lebensversicherung S.A. in Anspruch.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 43
NJW-RR 2015 S. 548 Nr. 9
WM 2015 S. 193 Nr. 4
PAAAE-77677

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