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BGH Urteil v. - III ZR 47/14

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Pflicht zur persönlichen Kontrolle der nach Einzelanweisung korrigierten Fristeintragung

Leitsatz

Auch wenn der Rechtsanwalt (nach Eingang des Urteils in der Kanzlei) seine Angestellte im Wege einer Einzelanweisung angehalten hat, die fehlerhaft eingetragene Frist zur Berufungsbegründung zu korrigieren, so befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen der Vorbereitung einer Prozesshandlung (wie der Einlegung der Berufung) die Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2625 Nr. 44
DB 2014 S. 2529 Nr. 44
DB 2014 S. 7 Nr. 43
NJW 2014 S. 3452 Nr. 47
NJW 2014 S. 6 Nr. 44
WM 2015 S. 253 Nr. 5
ZAAAE-77678

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