Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - von den Beschäftigten selbst organisierte Weihnachtsfeier - Anordnung oder Ermächtigung von der Betriebsleitung: Geschäftsführer des Jobcenters oder zuständiger Bereichsleiter des Teams als Vertreter - ermächtigte Teamleiterin
Leitsatz
Eine von den Beschäftigten selbst veranstaltete Weihnachtsfeier steht nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie von der Betriebsleitung selbst oder einer von ihr hierzu ermächtigten oder hiermit beauftragten Person angeordnet wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2014:260614UB2U713R0
Fundstelle(n): DB 2015 S. 7 Nr. 9 DStR 2014 S. 14 Nr. 27 NJW 2015 S. 10 Nr. 10 NJW 2015 S. 1407 Nr. 19 DAAAE-77694