Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung einer Fallpauschale - Abweichung von der üblichen Kodierpraxis - umfassende Information über kodierten Sachverhalt durch Krankenhaus
Leitsatz
Weicht ein Krankenhaus bei Abrechnung einer Fallpauschale von der üblichen Kodierpraxis ab, muss es die Krankenkasse mit den Abrechnungsdaten umfassend über den kodierten Sachverhalt informieren.