Gesetze: § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2 vom , § 23 Abs 3 S 2 SGB 2 vom , § 20 Abs 1 SGB 2 vom
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung - Zerstörung von Einrichtungsgegenständen während früherer Drogenabhängigkeit - Fehlen eines von außen einwirkenden außergewöhnlichen Umstandes bzw besonderen Ereignisses
Leitsatz
Der Anspruch auf eine zuschussweise Bewilligung einer Erstausstattung für eine Wohnung bei einem erneuten Bedarf setzt "von außen" einwirkende außergewöhnliche Umstände bzw ein besonderes Ereignis voraus, die bzw das regelmäßig geeignet sein müssen bzw muss, den plötzlichen Untergang oder die Unbrauchbarkeit wohnraumbezogener Gegenstände zu bewirken.