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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 34 AS 224/14

Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Grundsicherung für die Zeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 unter Berücksichtigung monatlicher Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 402,34 Euro.

Fundstelle(n):
IAAAE-77824

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