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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 7 R 2/13

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in der Zeit vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Mai 2009 als Pflegeperson der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlag.

Fundstelle(n):
FAAAE-77890

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