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BAG Urteil v. - 10 AZR 959/13

Gesetze: § 98 Abs 6 ArbGG, § 97 Abs 5 ArbGG, § 2a Abs 1 Nr 5 ArbGG, § 1 TVG, § 5 TVG

Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

Leitsatz

Eine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG hat nur dann zu erfolgen, wenn eine Partei ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung iSv. § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG vorbringt oder solche gerichtsbekannt sind und die Entscheidung des Rechtsstreits ausschließlich noch von dieser Frage abhängt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 45
XAAAE-78347

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