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BGH Urteil v. - IV ZR 298/13

Gesetze: § 56 Abs 1 S 4 VBLSa vom , Art 3 Abs 1 GG

(Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Antragserfordernis bei rückwirkender Rentenneuberechnung bei Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft;

Leitsatz

Bei einer aus Gründen der Gleichstellung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit verheirateten Versicherten gebotenen Rentenneubemessung darf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder die Neuberechnung auf den Zeitraum ab Antragstellung - wie § 56 Abs. 1 Satz 4 VBLS a.F. dies für Verheiratete vorsah - begrenzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAE-78352

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