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BVerwG Urteil v. - 5 C 20/13

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 EntschG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 4 EntschG, § 5a Abs 1 EntschG, § 5a Abs 4 EntschG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG, § 2 Abs 1 S 1 VermG

Entziehung eines Binnenschiffs in der DDR; Bemessungsgrundlage und Höchstgrenze der Entschädigung

Leitsatz

Die Entschädigungsregelung für Geschäftsgrundstücke (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EntschG) ist auf Schiffe auch dann nicht anwendbar, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind oder waren. Sie ist auch im Hinblick auf die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage (§ 5a Abs. 4 EntschG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAE-78416

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